Die gesamten Corona-(Zwangs)Maßnahmen basieren auf der Feststellung einer „epidemischen Notlage von nationaler Tragweite“. Diese basiert auf den Zahlen des RKI – die ebenso wie die dafür erfolgten Corona-Tests und die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen bereits mehrfach widerlegt wurden. Jetzt belegen auch noch zwei Rechtsgutachten, die für eine Abstimmung im Deutschen Bundestag beauftragt wurden, die Unrechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen! Hier einige Highlights aus den beiden Rechtsgutachten.
Prof. Dr. Thorsten Kingreen
Lehrstuhl für Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg.
- “Eine „epidemische Notlage von nationaler Tragweite“ i.S.v. § 5 Abs. 1 IfSG liegt daher derzeit nicht vor.”
- “Das rechtliche Problem besteht aber im Kern darin…..