Anders als in der Schweiz oblag das Recht, einen Patienten zu impfen, in Deutschland bis vor Kurzem ausschliesslich approbierten Ärzten. Seit diesem Herbst impfen nun auch in den ersten Bundesländern Apotheker in ihren Ladengeschäften gegen Influenza.
Ohne ausführliche ärztliche Untersuchung, ohne Kenntnisse des gesundheitlichen Gesamtstatus eines Patienten darf das Vakzin injiziert werden. Lediglich ein Schnellkurs von neun Stunden ist für die Apotheker verpflichtend, dieser wurde in Abstimmung mit…..