
Wolfgang Kumm/dpa
Überraschend war der Bundesinnenminister Horst Seehofer am 24. Januar von Plänen abgerückt, die Nutzung automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum auszubauen. Der CSU-Mann hatte bis dahin nämlich gefordert, den Einsatz sogenannter intelligenter Videoüberwachung im Bundespolizeigesetz zu verankern. Im aktuellen Entwurf ist das Thema nun ausgespart. Allerdings ist fraglich, ob dies wirklich einen Verzicht auf die Technologie bedeutet.
Das Ministerium ist nämlich der Auffassung, dass der Paragraph 27 des Bundespolizeigesetzes die automatische Auswertung von Kamerabildern…..